Reisedokumente rechtzeitig prüfen

Veröffentlicht am: 04.06.2024

Die nächsten „Großen Ferien“ stehen schon wieder vor der Tür! Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, weist der BürgerService der Samtgemeinde Zeven darauf hin, dass die Reisedokumente rechtzeitig, spätestens jedoch sechs Wochen vor Reiseantritt, auf ihre Gültigkeit überprüft werden sollten. Zunächst ist zu klären, welches Dokument für die Reise erforderlich ist. Informationen über Einreisebestimmungen sind über die jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften zu erfragen. Wird ein neues Reisedokument benötigt, ist eine Neubeantragung persönlich im BürgerService Zeven notwendig. Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung eines Ausweises in Begleitung eines Elternteils sein; bei Beantragung von Reisepässen gilt dies sogar für Kinder unter 18 Jahren. Für Minderjährige wird eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt, es sei denn, ein Elternteil besitzt das alleinige Sorgerecht . Entsprechende Nachweise sind im BürgerService dann vorzulegen. Mittlerweile kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden. Insbesondere weist der BürgerService darauf hin, dass bei der Beantragung aller Ausweisen, wie Personalausweis und Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto mitzubringen ist. Eine Geburtsurkunde (bei Ledigen) bzw. Heiratsurkunde (bei Verheirateten bzw. Geschiedenen, Verwitweten) wird nur dann benötigt, wenn die Samtgemeinde Zeven zum ersten Mal einen Pass oder Personalausweis ausstellt.