Erschließungsbeiträge
Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.
Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.
Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Grigat | 04281 / 716-150 | 04281 / 716-105 |