Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.

Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.

Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
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04281 / 716-150 04281 / 716-105

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Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr