Lärmbekämpfung

Die Bekämpfung von Lärm ist eine Aufgabe von immer wachsender Bedeutung. Mit der Bedeutung nimmt allerdings auch die Schwierigkeit der Lärmbekämpfung zu. Lärm sind akustische Eindrücke, die sehr stark durch subjektive Empfindungen beeinflusst werden. Was für den einen Lärm darstellt, ist für den anderen noch hinnehmbar oder gar angenehm. Ein Schutz durch öffentlich-rechtliche Vorschriften ist kaum noch gewährleistet. Es werden immer häufiger die Zivilgerichte angerufen, um die privaten Angelegenheiten z.B. unter Nachbarn zu regeln. Oft bleibt den Behörden nur eine vermittelnde Funktion übrig.
Die Zuständigkeiten für die Lärmbekämpfung sind weit gestreut. Neben den Landkreisen und der Gemeinden sind zahlreiche weitere Fachbehörden beteiligt. Auskunft hierüber erhalten Sie beim Ordnungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme), Telefon: 04261/983-0, oder bei der Samtgemeinde Zeven.

Ansprechpartner
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zuständiges Amt:

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von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
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