Laufendes Verfahren: 44. B-Plan, Wiesenweihenweg, Teil II, Gemeinde Heeslingen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Heeslingen hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wiesenweihenweg, Teil II“, Heeslingen, aufzustellen. Der Beschluss wurde am 12.11.2022 amtlich bekannt gemacht.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.05.2023 wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wiesenweihenweg, Teil II“, Heeslingen, gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der bereits langjährig im Gewerbegebiet „Zum Kreuzkamp“ bzw. „Wiesenweihenweg“ ansässigen FRICKE Group GmbH & Co. KG, die Möglichkeit zur Standorterweiterung gegeben werden. Das Familienunternehmen mit inzwischen mehr als 3.000 Mitarbeiter/innen wurde 1923 in Heeslingen gegründet und hat hier nach wie vor seinen Hauptsitz. Das Unternehmen hat sich im Laufe der Jahre von einem klassischen Landmaschinenhändler zu einem weltweit agierenden Dienstleistungsunternehmen entwickelt und ist größter Arbeitgeber in Heeslingen.
Die Gemeinde fördert die örtliche Gewerbeentwicklung und unterstützt die Erweiterungsabsichten der Firma Fricke, um die guten Zukunftsperspektiven am traditionellen Standort zu erhalten und auszubauen. Das Unternehmen ist zudem wichtiger Impulsgeber für den ganzen Ort.
Die Ausweisung einer neuen Gewerbegebietsfläche erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Gewerbenutzung zu schaffen.
Aktueller Verfahrensstand:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Heeslingen vom 04.05.2023 über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wiesenweihenweg, Teil II“, Heeslingen, gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 10.07.2023 bis zum 14.08.2023 im Fachbereich 4, Bau, Planung und Umwelt der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven, Zimmer 104, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zur Verfügung stehende Downloads:
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Amtliche Bekanntmachung
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Abwägung
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Begründung Teil II
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Begründung Teil I
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Biotoptypenplan
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Geruchsgutachten
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Planzeichnung
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Übersichtsplan Externe Kompensationsfläche
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Übersichtsplan
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Stellungnahme Landkreis ROW
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Stellungnahme Landwirtschaftskammer
- B-Plan Heeslingen 44 – Wiesenweihenweg Teil II – Stellungnahme Samtgemeinde Zeven