Laufendes Verfahren: 68. B-Plan, "Industriegebiet am Hexenberg", 2. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Industriegebiet am Hexenberg“, 2. Änderung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 68 „Industriegebiet am Hexenberg“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für eine effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien, die nach neuster Gesetzeslage mit höchster Priorität zu verfolgen ist. Die Stadt Zeven beabsichtigt deshalb durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Industriegebiet am Hexenberg“, 2. Änderung die Ausweisung eines Sondergebietes SO „Energie-Kompetenz-Zentrum“ für den dargestellten Bereich vorzunehmen, um den aktuellen Anforderungen an eine kommunale Energiepolitik und der Sicherung entsprechender erneuerbarer Energiequellen gerecht zu werden und den bereits vorhandenen - unter regenerativ-energetischen Aspekten mustergültig errichteten - Gebäudebestand dauerhaft einer entsprechenden Nutzung zuzuführen. Darüber hinaus soll die Erschließung für die vorhandene Biogasanlage gesichert und außerdem eine Absicherung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens erfolgen.

Ziel der Planung ist es, die Nutzung des betroffenen Areals so zu gestalten, dass sie mit den gemeindlichen und sonstigen öffentlichen Interessen abgewogen sowie möglichst sozialverträglich umgesetzt wird. Im Rahmen der bauleitplanerischen Möglichkeiten wird die zukünftige Nutzung des Gebietes in Zeven dadurch so gesteuert, dass die gemeindlichen Interessen an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleiben.

Aktueller Verfahrensstand:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2  BauGB wurde der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Zeven über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Industriegebiet am Hexenberg“, 2. Änderung am 27.05.2024 in der Zevener Zeitung bekannt gemacht.