Reisepass Änderung Wohnort

Leistungsbeschreibung
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriger Reisepass
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage

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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
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Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
04281 / 716-261
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zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr