Reisepass Meldung Diebstahl/Verlust/Wiederfinden

Leistungsbeschreibung
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
  • wieder gefundener Reisepass
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Es fallen keine Gebühren an.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Es fallen keine Gebühren an.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Reisepass Meldung wegen DiebstahlReisepass Meldung wegen VerlustReisepass Meldung wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Meldung wegen Verlust
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Reisepass Meldung wegen Verlust
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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04281 / 716-261 04281 / 716-127
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zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr