Auskunftssperre Einrichtung

Es kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
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