Familienbuch
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 ist die Anlegung des Familienbuches entfallen.
Die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Familienbücher werden gem. § 77 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich der zuständigen Stelle, in der die Ehe geschlossen wurde.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 | ||
Frau Kießling, Ute | 04281 / 716-133 | 04281 / 716-135 |