Kindertagesstätten (Kitas) der Stadt Zeven

Die Stadt Zeven wendet sich jedes Jahr Ende Januar / Anfang Februar mit einem Schreiben an alle Eltern / Personensorgeberechtigten von Kindern im Alter von 1 - 5 Jahren im Bereich der Stadt Zeven.

Der Aufnahmeantrag und die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung muss spätestens bis zum 25. Februar eines jeden Jahres ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Zeven, Postfach 1460, 27394 Zeven bzw. im Rathaus Zeven, 1. Etage, Zimmer 120 bei Frau Wegner abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind noch keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nimmt, werden Sie automatisch jedes Jahr neu angeschrieben.
Die Stadt Zeven bietet diesen Service an, um jedem Kind die gleiche Chance zu geben eine Betreuung in einer Kita zu bekommen.
Im laufenden Betreuungsjahr können sogenannte "Nachrücker" (Kindergartenkinder, die 3 Jahre alt geworden sind) im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden. Für Krippenkinder (Aufnahme ab 1 Jahr) und Hortkinder gilt dieses auch.
Bei Zuzügen melden Sie sich bitte direkt bei Frau Wegner, damit Ihr Kind im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden kann. Sie bekommen dann den Aufnahmeantrag, die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung, das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Satzung der Stadt Zeven zugeschickt.

In Trägerschaft der Stadt Zeven sind folgende Kitas:

In Trägerschaft der ev.-luth. Kirchengemeinde Zeven ist folgende Kita:

  • Ev. Kita Vituszwerge, Klostergang 4; Kindergarten (Vormittags-, Integrations- und Ganztagsgruppen) und Krippe (Vormittagsgruppe).


In Trägerschaft der DRK sind folgende Kitas:

  • Kita DRK, Godenstedter Straße 63; Kindergarten (Vormittags-, Integrations- und Ganztagsgruppen) und Krippe (Vormittags- und Ganztagsgruppen) und Hort (Nachmittagsbetreuung für Schulkinder)
  • Krippe DRK, Godenstedter Straße 63, Krippe (Vormittags- und Ganztagsgruppen)


In Trägerschaft DIE BÖRNE ist folgende Kita:

  • Kita Lütte Ahe Berliner Straße 5-7; Kindergarten (Vormittagsgruppe) und Krippe (Vormittagsgruppe)

Weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren und die Gebührenordnung finden Sie in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung für die Kindertagesstätten (Kitas) der Stadt Zeven in der zurzeit gültigen Fassung.





Ansprechpartner
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04281 / 716-120 04281 / 716-126