Personenstandsregister

Das deutsche Personenstandsregister ist ein im Jahr 2009 eingeführtes digitales Register zur Beurkundung des Personenstands, das die bisherigen Personenstandsbücher ablöste. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis Ende 2013 konnte das Personenstandsregister übergangsweise noch auf Papier geführt werden, inhaltlich ausgerichtet nach dem neuen Gesetz.

Das Standesamt führt:

  • Eheregister (§ 15 PStG)
  • Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG)
  • Geburtenregister (§ 21 PStG)
  • ein Sterberegister (§ 31 PStG)




Ansprechpartner
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