Briefwahl

Kann eine wahlberechtigte Person am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen um die Stimmabgabe zu vollziehen, besteht die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Zu diesem Zweck befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein entsprechender Antrag. Dieser ist dann im BürgerService einzureichen. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen können, werden Ihnen diese gebührenfrei per Post zugesandt.

In den Unterlagen befinden sich dann auch Hinweise, wie Sie die Stimmabgabe der Briefwahl durchführen können. Bitte beachten Sie diese Hinweise genau, sonst kann es passieren, dass Ihre Stimme als ungültig gewertet werden muss.

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
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Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Mittwoch:
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Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr