Friedhofswesen
Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.
Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.
Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.
Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |