Führungszeugnis Erteilung erweitert

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) ist nur persönlich beim BürgerService Zeven zu beantragen. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.

Erweitertes Führungszeugnis:
Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Tipp:
Sie können das Führungszeugnis auch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.´

Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

- Ausweisdokument
- schriftliche Aufforderung der Stelle
- Empfängeradresse, Aktenzeichen usw. bei Führungszeugnissen für Behörden

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsgebühren:

Die Gebühr beträgt 13,- €.
Leistungsbeschreibung
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
  • Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
  • das Führungszeugnis wird benötigt wird für
    • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 14 Tage

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was sollte ich noch wissen?
Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
04281 / 716-261
04281 / 716-261 04281 / 716-127

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr