Obdachlosenhilfe
Die Aufgaben der Obdachlosenbehörde werden vom Fachbereich 3 (Bürger, Ordnung und Verkehr) der Samtgemeinde Zeven wahrgenommen. Obdachlose werden in samtgemeindeeigenen Liegenschaften untergebracht.
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Meyer, Heiko | 04281 / 716-168 | 04281 / 716-270 |