Personalausweis - Meldung Diebstahl/Verlust/Wiederfinden

Leistungsbeschreibung
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
  • wieder gefundener Personalausweis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Für die Meldung des Diebstahls.
Gebühr: kostenfrei

Bei Verlustmeldung
Gebühr: kostenfrei

Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 € EUR

Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: 6,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was sollte ich noch wissen?
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
04281 / 716-261
04281 / 716-261 04281 / 716-127

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr