Rattenbekämpfung
Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln, sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.
Vorbeugung
Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden. Insbesondere Essensreste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise direkt mit Nahrung versorgt werden. Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (außer gekochten Speiseresten, Brot oder fleischlichen Abfällen) können auch verkompostiert werden bzw. gehören in den Restmüll. Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten. Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf. Auch bei der Lagerung von Gelben Säcken ist darauf zu achten, dass Ratten keinen Zugang haben.
Schädlingsbekämpfer sind z.B. unter dem Deutschen Schädlingsbekämpfungsverband e.V. zu finden. (www.dsvonline.de)
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
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