Seuchenwesen
Im Bereich Seuchenwesen unterscheidet man zwischen Seuchen bei Menschen und Tierseuchen.
In dem Aufgabenbereich der Seuchen bei Menschen ist das allgemeine Ziel die Verringerung des Auftretens von Infektionskrankheiten. Die Hygiene muss hier immer stärker in den Vordergrund gestellt werden. Es wird zwischen Seuchen- und Umwelthygiene unterschieden.
Grundlage für die Arbeit im Gesundheitsschutz ist das Infektionsschutzgesetz, welches sich mit übertragbaren Krankheiten befasst, sowie mit den daraus resultierenden Verordnungen über Trinkwasser und Badegewässer.
Zur Seuchenhygiene gehören zum Beispiel Panoramawechsel bei Infektionskrankheiten, Fernreisen, fehlende Immunisierung der Bevölkerung und Verbreitung von Erregern durch Lebensmittel.
Die Umwelthygiene umfasst insbesondere die Abfall-, Abwasser- und Badewasserhygiene.
Zuständig für die Bekämpfung von Seuchen bei Menschen ist das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme), Bahnhofstraße 15, 27356 Rotenburg (Wümme), Telefon: 04261/983-3203
Zu den Tierseuchen zählen u. a. die Maul- und Klauenseuche sowie die Schweinepest. Hierfür ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Telefon: 04261/983-2399
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.lk-row.de
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