Sterbeurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister)
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Nur hier ist auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht beim Wohnsitzstandesamt).
Bearbeitungsgebühren:
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:
- Erste Sterbeurkunde 15,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 7,50 € ( im gleichen Arbeitsgang)
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |